WEG-Verwaltung

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.

Im Wesentlichen gilt es, tragfähige Beschlüsse der Gemeinschaft zum Nutzen aller herbeizuführen und durchzusetzen.


Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:

  • Allgemeine Verwaltung

  • Durchführung einer Eigentümerversammlung

  • Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen

  • Allgemeine Verwaltung

  • Durchführung einer Eigentümerversammlung

  • Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen

  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans für Hausgeld und Betriebskosten

  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder

  • sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

  • Einrichtung und Führung eines Kontos für Hausgeld

  • Einrichtung und Führung eines Kontos für die Instandhaltungsrücklage

  • Führung der Beschlusssamlung

  • Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hausgeld und Betriebskostenabrechnung

  • 1x jährlich Erstellung einer Hausordnung

  • bei Bedarf Überwachung der Eichzeiten für die Wasser und Wärmezähler

  • Überwachung der Wartung der Rauchmelder

  • Überwachung der Prüftermine für Legionellenuntersuchungen

  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage

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