Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.
Im Wesentlichen gilt es, tragfähige Beschlüsse der Gemeinschaft zum Nutzen aller herbeizuführen und durchzusetzen.
Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:
Allgemeine Verwaltung
Durchführung einer Eigentümerversammlung
Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
Allgemeine Verwaltung
Durchführung einer Eigentümerversammlung
Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
Erstellung eines Wirtschaftsplans für Hausgeld und Betriebskosten
Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
Einrichtung und Führung eines Kontos für Hausgeld
Einrichtung und Führung eines Kontos für die Instandhaltungsrücklage
Führung der Beschlusssamlung
Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen
Hausgeld und Betriebskostenabrechnung
1x jährlich Erstellung einer Hausordnung
bei Bedarf Überwachung der Eichzeiten für die Wasser und Wärmezähler
Überwachung der Wartung der Rauchmelder
Überwachung der Prüftermine für Legionellenuntersuchungen
Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage