Sondereigentumsverwaltung

Die komplette Betreuung des Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Rahmen eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot zur Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes. Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrages sind hier beispielhaft aufgeführt, können jedoch individuell angepasst oder erweitert werden:

  • Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern

  • Kontrolle der Mieteingänge

  • Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer

  • Mahnung fehlender Mieten

  • Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt.

  • Fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter.

  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung

  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung

  • Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohnung/Gewerbeeinheit

  • Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen

  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen

  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen.

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