Mietverwaltung

Mietverwaltung

Die Miethausverwaltung stellt einen sehr umfangreichen Bereich der Immobilienverwaltung dar.

Es gilt die Rechte der Vermieter sowohl im kaufmännischen als auch technischen Anforderungen stets aktuell im Blick zu haben. So sind neben der allgemeinen kaufmännischen Geschäftsbesorgung, im Bereich der Vermietung umfangreiche juristische Erkenntnisse erforderlich. Tendenziell stellt sich die heutige Gesetzgebung eher auf Seiten der Mieter und bürdet den Eigentümern immer mehr Kosten auf. Beispiele aus jüngster Zeit wären hier die Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern, die Einführung der Mietpreisbremse, die Einhaltung des Mess.- und Eichgesetzes, sowie die Erstellung.- und Veröffentlichungspflicht von Energieausweisen. Hier bedarf es schon fachlicher Unterstützung, um Eigentümern eine rechtssichere Position zu verschaffen bzw. diese, wenn möglich, bereits zuvor durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Nachstehend eine komprimierte Darstellung unseres Tätigkeitsfeldes.

Kaufmännische Verwaltung

Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern. Abschluss und Kündigung von Mietverträgen Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen. Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Vorschriften. Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten. Ermittlung und Durchführung aller Betriebs, Heiz und Wasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen. Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen.

Technische Verwaltung

Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen Abschluss von Wartungsverträgen Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber.